Gesetze für Ausländer

Bisherige Einschränkungen

Ab 1. Mai 2011 können EU-Staatsangehörige Immobilien in Tschechien ohne Einschränkungen erwerben. Und weil laut EU-Recht auch Staatsangehörige anderer Länder (sog. Drittländer) in den EU-Staaten Immobilien uneingeschränkt erwerben können, wird jetzt auch in Tschechien dieses EU-Recht angewandt.

Das betrifft sowohl landwirtschaftliche und forstliche Grundstücke wie auch alle weiteren Immobilien.

EU-Bürger legen beim Einkauf am besten eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt (Potvrzení o přechodném pobytu občana Evropské unie) vor. Diese Bescheinigung ist jedoch für EU-Bürger keine Bedingung für den Aufenthalt; EU-Staatsangehörige können sich auf dem Gebiet eines anderen EU-Staates beliebig lange aufhalten. Die Bescheinigung vereinfacht jedoch den Behördenverkehr. Man erhält sie an einer der regionalen Dienststellen des Innenministeriums, bei der Ausländerpolizei.

Kaufvertrag

Bezüglich des Kaufvertrags ist es sinnvoll, sich an einen (deutschsprachigen) Rechtsanwalt zu wenden.

Katastereintrag

Die Übertragung des Rechtstitels zur Immobilie wird erst mit dem Eintrag ins Immobilienkataster des Tschechischen Vermessung- und Katasteramt (Český úřad zeměměřičský a katastrální – ČÚZK) verwirklicht. Die meisten Angaben stehen schon in der digitalen Form auf der Webseite des ČÚZK zur Verfügung. Auszufüllen ist: der Ortsname, bzw. der Name des Katastergebiets, zur Parzelle – ob es sich um eine Bau- oder eine Grundstückparzelle handelt, Parzellennummer.

Es empfiehlt sich, möglichst kurz vor dem Einkauf direkt beim Katasteramt zu prüfen, ob der Verkäufer das Eigentumsrecht zur Immobilie besitzt. Auf der Webseite des ČÚZK finden Sie unter den Angaben zur Parzelle ebenfalls den Namen des zuständigen regionalen Katasteramts. Nach dem Anklicken sehen Sie dessen Kontaktdaten, inkl. Öffnungszeiten.

Zahlung

Die Zahlung für die Immobilie wird zumeist erst nach dem Eintragen dieser ins Kataster durchgeführt. Davor wird die Summe beim Notar o. ä. hingelegt und der Zeitpunkt der Durchführung an den Beschluss des Katasteramtes gebunden.

Immobilienmarkt

Seit dem Anfang der Krise an den Finanz- und Immobilienmärkten sind die Immobilienpreise, vor allem die Wohnungspreise, erheblich gesunken, in manchen Regionen um bis zu 20%. Medienberichten zufolge hat sich der Preisrückgang in 2011 jedoch verlangsamt.